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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Foto&Liebe

Stand: 20.07.2020
Foto&Liebe wird von der Franz & Silvia Stoib, Kerndlweg 2, 83714 Miesbach (im Folgenden „Foto&Liebe“ oder „wir“) betrieben.

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen .............................................................................................. 2
1. Geltungsbereich .............................................................................................................................. 2
2. Auftrag (Vertragsschluss) ................................................................................................................ 2
3. Vertragsgegenstand ........................................................................................................................ 2
4. Übertragung von Nutzungsrechten an Verbraucher ....................................................................... 3
5. Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte für Foto&Liebe ................................................................ 3
6. Notwendige Informationen, Einwilligungen und Genehmigungen................................................. 3
7. Widerruf .......................................................................................................................................... 4
8. Vertragliches Rücktrittsrecht ........................................................................................................... 5
9. Sicherstellung der Qualität und Gewährleistung für Leistungen von Foto&Liebe .......................... 5
10. Haftung von Foto&Liebe ............................................................................................................. 5
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen ........................................................................................ 6
12. Datenschutz ................................................................................................................................. 6
13. Schlussbestimmungen ................................................................................................................. 7
II. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Unternehmer ............................................................ 8
1. Geltungsbereich .............................................................................................................................. 8
2. Übertragung von Nutzungsrechten an Unternehmer ..................................................................... 8
3. Notwendige Informationen, Einwilligungen und Genehmigungen................................................. 8
4. Haftung von Foto&Liebe ................................................................................................................. 9
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen ............................................................................................ 9
6. Datenschutz ..................................................................................................................................... 9
7. Nachlizenzierung ............................................................................................................................. 9
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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Aufträge mit Kunden („Auftraggeber“) werden von Foto&Liebe auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden von Foto&Liebe ausdrücklich widersprochen, es sei denn Foto&Liebe hätte den abweichenden Bedingungen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit Foto&Liebe in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Für Verträge mit Unternehmern gelten ergänzend die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Unternehmer gemäß Ziffer II und gehen im Falle von Konflikten oder Widersprüchen vor.
2. Auftrag (Vertragsschluss)
2.1 Der Vertrag zwischen Foto&Liebe und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von Foto&Liebe in Textform angenommen und Foto&Liebe den Auftrag in Textform bestätigt hat.
2.2 Art und Umfang der Leistungen, insbesondere der Vertragszweck, der Durchführungszeitpunkt der bestellten Dienstleistungen und der Umfang der von Foto&Liebe übertragenen Nutzungsrechte, ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und dem Angebot von Foto&Liebe.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt für die Art und den Umfang der fotografischen Leistungen von Foto&Liebe das Folgende:
3.1.1 Vertragsgegenstand ist die Aufnahme und Bearbeitung von Lichtbildern durch Foto&Liebe oder einem von Foto&Liebe beauftragtem Fotografen zu einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt sowie die Übertragung von Nutzungsrechten an diesen Bildern.
3.1.2 Foto&Liebe behält es sich vor den Auftrag allein oder zu zweit durchzuführen sofern nicht anders vereinbart. Die Auftragssumme bleibt hiervon unberührt.
3.1.3 Foto&Liebe oder ein von Foto&Liebe beauftrager Fotograf fotografiert an dem vom Auftraggeber benannten Ort und Zeit gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Abrede.
3.1.4 Die Auftraggeber erhalten ausschließlich digitales Bildmaterial im Format JPG. Foto&Liebe optimiert/entwickelt die Fotografien zur allgemeinen Verbesserung der Bildqualität im üblichen Ausmaß, wenn die digitalen Rohdaten in das JPG-Format konvertiert werden („Bearbeitung“). Unbearbeitete digitalen Rohdaten (RAW) oder Rohdatenvideoclips werden nicht herausgegeben. Soweit eine bestimmte Anzahl von Fotografien nicht vereinbart ist, liefert Foto&Liebe eine dem Vertragszweck angemessene Anzahl von Fotografien.
3.1.5 Foto&Liebe räumt dem Auftraggeber an den Fotografien Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 4.1 ein.
3.1.6 Foto&Liebe gewährleistet nicht, dass auf einer Veranstaltung (z. B. bei Hochzeiten) alle Anwesenden fotografiert werden.
3.1.7 Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/Videomaterial ist nicht Teil des Auftrages.
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3.2 Die Auftraggeber haben dafür Sorge zu tragen, dass Foto&Liebe alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
3.3 Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist bei mehreren Personen als Auftraggeber jede dieser Personen dazu berechtigt und bevollmächtigt, für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Foto&Liebe notwendige Willenserklärungen im Namen aller Auftraggeber anzunehmen und abzugeben.
3.4 Foto&Liebe bietet neben den Leistungen als Fotografen (im Folgenden „fotografische Leistungen“) verschiedene kostenpflichtige Zusatzleistungen an, die zwischen den Parteien separat vereinbart und vergütet werden müssen. Solche Zusatzleistungen sind z.B. die Herstellung von Abzügen der Fotografien auf Papier, Bearbeitungen von Fotografien (zum Beispiel Retuschen, die in die abgebildeten Motive direkt eingreifen, und die über die Optimierung der Bildqualität gemäß Ziffer 3.1.3 hinausgehen), die Erstellung von Fotobüchern oder das Bereitstellen von Fotografien in privaten Online-Galerien ab dem 7. Monat
4. Übertragung von Nutzungsrechten an Verbraucher
4.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Auftraggebern, die Verbraucher sind, die folgenden Nutzungsrechte eingeräumt:
4.1.1 Foto&Liebe erteilt dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Recht, die im Rahmen des Auftrags übertragenen urheberrechtlichen oder leistungsschutzrechtlichen Leistungen und/ oder Arbeitsergebnisse in körperlicher oder unkörperlicher, bearbeiteter (z.B. Montage, Kombination mit anderen Bildern, Texten oder Graphiken, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) oder unbearbeiteter Form für private Zwecke zu nutzen bzw. durch Dritte nutzen zu lassen.
4.1.2 Die Fotografien dürfen durch die Auftraggeber nicht für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden, die der Erzielung von Einnahmen dienen.
4.2 Foto&Liebe bzw. der entsprechende Fotograf können verlangen, als Urheber der Fotografien genannt zu werden, wenn Foto&Liebe eine Verwertung der Fotografien über die in den Ziffern 4.1 bzw. 2.1 genannten Nutzungsrechte hinaus genehmigt.
4.3 Nutzungsrechte gehen jeweils erst mit vollständiger Zahlung der für die fotografischen Leistungen von Foto&Liebe vereinbarten Vergütung an die Auftraggeber über.
4.4 Soweit dem Auftraggeber durch Foto&Liebe keine Nutzungsrechte eingeräumt werden, stehen sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Fotografien Foto&Liebe zu.
5. Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte für Foto&Liebe
Die Auftraggeber willigen ein, dass Foto&Liebe Fotografien, deren Nutzung und Veröffentlichung durch Foto&Liebe keine Rechte der Auftraggeber oder Dritter entgegenstehen, im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.) veröffentlichen darf.
6. Notwendige Informationen, Einwilligungen und Genehmigungen
6.1 Die Auftraggeber übernehmen es als eine vertragliche Hauptleistungspflicht, dafür zu sorgen, dass notwendige Einwilligungen und/oder Genehmigungen (z.B. aus dem Persönlichkeitsrecht oder dem Eigentumsrecht Dritter) vorliegen, falls durch die fotografische Tätigkeit in Rechte Dritter eingegriffen wird.
6.2 Wenn auf den Fotografien außer dem Auftraggeber noch andere Personen abgebildet sein sollen, zum Beispiel die Teilnehmer einer Veranstaltung oder die Gäste einer Hochzeit, sind die Auftraggeber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass sämtliche dieser Personen bzw. deren
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gesetzliche Vertreter zugestimmt haben, von Foto&Liebe fotografiert zu werden. Der Auftraggeber wird diese Personen und unter Hinweis auf die Datenschutzerklärung von Foto&Liebe darüber informieren, dass Foto&Liebe die Veranstaltung oder Hochzeit fotografiert. 6.2.1 Foto&Liebe ist nicht dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die auf einer Veranstaltung anwesenden Personen damit einverstanden sind, fotografiert zu werden. Foto&Liebe kann aber jederzeit vom Auftraggeber verlangen, nachzuweisen, dass eine entsprechende Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt. Falls der Auftraggeber der Meinung ist, dass eine Einwilligung nicht notwendig ist, hat er dies gegenüber Foto&Liebe in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
6.2.2 Falls die Auftraggeber nicht nachweisen können, dass eine entsprechende Einwilligung eingeholt wurde, und auch nicht glaubhaft machen können, dass eine Einwilligung nicht notwendig ist, ist Foto&Liebe berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrages bezüglich dieser Personen zu verweigern. Die Vergütung von Foto&Liebe wird deshalb nicht reduziert.
6.3 Falls neben den Einwilligungen der außer dem Auftraggeber anwesenden Personen noch weitere Genehmigungen zum Fotografieren erforderlich sind, insbesondere bei Fotografien innerhalb von Gebäuden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.
6.3.1 Foto&Liebe ist nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob solche Genehmigungen erforderlich sind oder vorliegen. Foto&Liebe kann aber jederzeit vom Auftraggeber verlangen, nachzuweisen, dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt worden sind.
6.3.2 Falls die Auftraggeber nicht nachweisen können, dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt wurden, ist Foto&Liebe berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrages insoweit zu verweigern, als die fehlenden Genehmigungen für eine rechtmäßige Durchführung des Auftrages notwendig gewesen wären. Die Vergütung von Foto&Liebe wird deshalb nicht reduziert.
6.4 Wenn nach den vorstehenden Ziffern 6.1, 6.2 und/oder 6.3 notwendige Einwilligungen und Genehmigungen nicht vorlagen, wird der Auftraggeber Foto&Liebe von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Anfertigung und/oder Verwertung der Fotografien gegen Foto&Liebe erhoben werden, freistellen und auch die Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung tragen.
7. Widerruf
7.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Näheres zum Widerrufsrecht sowie die Widerrufsbelehrung finden Sie bei Abschluss des Vertrages.
7.1.1 Ein Vertrag über Dienstleistungen von Foto&Liebe kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden.
7.1.2 Für Verträge über Lieferung von Waren als Zusatzleistungen gemäß Ziffer 3.4 (zum Beispiel Abzüge von Fotografien auf Papier oder Leinwand) besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um Verträge zur Lieferung von Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist und die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
7.2 Falls der Auftraggeber Dienstleistungen von Foto&Liebe innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss nutzen möchte, stellt Foto&Liebe dem Auftraggeber diese Leistungen auf dessen ausdrückliches Verlangen hin zur Verfügung. Damit wird mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen. Widerruft der Auftraggeber den Vertrag über die Erbringung kostenpflichtiger Leistungen, schuldet der Auftraggeber Foto&Liebe Wertersatz für die bis zum Widerruf zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistungen vollständig erbracht sind.
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8. Vertragliches Rücktrittsrecht
8.1 Der Auftraggeber trägt das Verwendungsrisiko für die vereinbarten Leistungen von Foto&Liebe.
8.2 Foto&Liebe räumt dem Auftraggeber das Recht ein, bis zu zwei Wochen vor dem gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung angegebenen Termin für die fotografischen Leistungen von Foto&Liebe nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Ziffer 8 vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform bei Foto&Liebe. Das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht sowie eventuelle weitere gesetzliche Rechte, die Verbraucher dazu berechtigen, sich vom Vertrag mit Foto&Liebe zu lösen, bleiben unberührt.
8.3 Bei Eingang der Rücktrittserklärung hat Foto&Liebe Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung gemäß der folgenden Staffelung, die sich auf die vereinbarte Vergütung für die fotografische Leistung bezieht:
- bis zu 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: keine Erstattung der Anzahlung
- bis zu 3 Monate vor dem vereinbarten Termin: keine Erstattung der Anzahlung
- bis zu 1 Monate vor dem vereinbarten Termin: 50% des Gesamtpreises des Auftrags
- bis zu 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 75% des Gesamtpreises des Auftrags
- bis zu 1 Woche oder kürzer vor dem vereinbarten Termin: Gesamtpreis des Auftrags
8.4 Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Ausfall nachzuweisen.
8.5 Foto&Liebe wird im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs versuchen, nach einem Rücktritt der Auftraggeber für den Buchungstermin andere Aufträge zu bekommen.
8.6 Für Terminverschiebungen auf einen Samstag der darauffolgenden Jahre wird ein Aufpreis von 50% der Gesamtbuchungssumme fällig. Für Termine zwischen November & März bleibt die Auftragssumme bestehen.
9. Sicherstellung der Qualität und Gewährleistung für Leistungen von Foto&Liebe
9.1 Um zu gewährleisten, dass Foto&Liebe die vereinbarten Leistungen vollständig und in hoher Qualität erbringen kann, stellen die Auftraggeber sicher, dass die Fotografen von Foto&Liebe während der Veranstaltung im für die jeweilige Veranstaltung üblichen Rahmen ungestört arbeiten können und insbesondere von anderen Personen, die Fotografien oder Videos von der Hochzeit aufnehmen, nicht daran gehindert werden, Personen, Kamera und Ausrüstung optimal zu positionieren. Mängel der Fotografien, die durch solche Störungen der Arbeit von Foto&Liebe verursacht werden, sind nicht von Foto&Liebe zu vertreten und stellen deshalb keinen Mangel der Leistungen von Foto&Liebe dar.
9.2 Soweit die Fotografien für den zwischen den Parteien vereinbarten Verwendungszweck geeignet sind, ist Foto&Liebe bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.
9.3 Darüber hinaus bestehen für die Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
10. Haftung von Foto&Liebe
10.1 Foto&Liebe haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Darüber hinaus haftet Foto&Liebe bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des
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Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. 10.3 Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens, nach dem Produkthaftungsgesetz oder gemäß Art. 82 DSGVO bleibt von dieser Haftungsbeschränkung ebenso unberührt wie eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.
10.4 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Foto&Liebe ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Foto&Liebe.
10.5 Verzögerungen bei Lieferungen oder Erbringung von Leistungen, die bei Foto&Liebe oder bei einem Unterlieferanten/Subunternehmer von Foto&Liebe aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel, Krankheiten oder Seuchen) berechtigen Foto&Liebe, die Erbringung der Leistung oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sofern die Durchführung des Vertrages aufgrund der Verzögerung für den Auftraggeber unzumutbar wird, so ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen ist Foto&Liebe berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
11.1 Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, gilt für die Vergütung der Leistungen von Foto&Liebe Folgendes:
11.1.1 Die Leistungen von Foto&Liebe werden zusätzlich zu einer Pauschale nach dem von Foto&Liebe regelmäßig angebotenen Stundensatz in der Höhe von EUR 150 pro Person und Stunde abgerechnet. Der Gesamtpreis entspricht dabei der Vergütung für die vereinbarte Nutzung der Fotografien („Lizenzgebühr“).
11.1.2 Foto&Liebe ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu fordern, dessen Höhe sich nach der voraussichtlich für die vereinbarten Leistungen anfallenden Vergütung richtet.
11.1.3 Eventuell anfallende angemessene Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten, Bahnfahrkarten 1..Klasse etc.) der Fotografen von Foto&Liebe werden gesondert berechnet und sind in den Preisen der Hochzeitspakete und Zusatzoptionen nicht enthalten. Falls die Fotografen von Foto&Liebe mit einem Kraftfahrzeug anreisen, gilt eine Kilometerpauschale von € 0,50 als angemessen.
11.2 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Foto&Liebe oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar von Foto&Liebe, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Foto&Liebe auch für Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
11.3 Sämtliche Preise, die gegenüber Auftraggebern angegeben werden, die Verbraucher sind, verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist Foto&Liebe zu einer dieser Änderung entsprechenden Anpassung der Vergütung für kostenpflichtige Leistungen berechtigt.
12. Datenschutz
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12.1 Personenbezogene Daten werden von Foto&Liebe unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäisches Datenschutzrecht und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
12.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Foto&Liebe geregelt, die unter https://fotoundliebe.de/datenschutz/ abgerufen werden kann.
12.3 Falls nicht nur der oder die Auftraggeber sondern auch weitere Personen fotografiert werden sollen, wird Auftraggeber diese Personen unter Hinweis auf die Datenschutzerklärung von Foto&Liebe darüber informierten, dass sie von Foto&Liebe fotografiert werden.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind die Auftraggeber Verbraucher und haben ihren Wohnsitz nicht in Deutschland, bleiben zwingende Vorschriften des Landes, in dem die Verbraucher ihren Wohnsitz haben, von dieser Rechtswahl unberührt.
13.2 Für den Fall, dass die Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegen, wird der Geschäftssitz von Foto&Liebe als Gerichtsstand vereinbart.
13.3 Foto&Liebe ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile hiervon nicht berührt.
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II. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Unternehmer
1. Geltungsbereich
1.1 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit Foto&Liebe in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Falls der Auftraggeber Unternehmer ist, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher unter Ziffer I diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Unternehmer. Im Falle von Konflikten oder Widersprüchen gehen die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Unternehmer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher vor.
2. Übertragung von Nutzungsrechten an Unternehmer
2.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Auftraggebern, die Unternehmer sind, die folgenden Nutzungsrechte eingeräumt:
2.1.1 Die Auftraggeber sind berechtigt, die Fotografien im Zeitraum eines Jahres zu nutzen, nachdem Foto&Liebe die Bilder zur Verfügung gestellt hat.
2.1.2 Die Nutzung der Bilder ist regional auf Deutschland beschränkt.
2.1.3 Die Auftraggeber dürfen die Fotografien für den vereinbarten Zweck nutzen. Im Zweifel ist dem Auftraggeber die Nutzung der Fotografien zu eigenen Werbezwecken auf einer eigenen Internetseite und in gedruckten Werbemitteln gestattet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Fotografien anderweitig zu veröffentlichen oder in sozialen Medien zu nutzen. Foto&Liebe erteilt dem Auftraggeber zu diesen Zwecken ein einfaches Recht, die im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellten Fotografien in körperlicher oder unkörperlicher, bearbeiteter (z.B. Montage, Kombination mit anderen Bildern, Texten oder Graphiken, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) oder unbearbeiteter Form für gewerbliche und/ oder redaktionelle Zwecke zu nutzen bzw. durch Dritte nutzen zu lassen.
2.2 Foto&Liebe sind bei der Nutzung der übertragenen Fotografien an geeigneter Stelle zu nennen. Foto&Liebe stimmt einem Verzicht auf das urheberrechtliche Nennungsrecht der Urheber (Fotografen) nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zu.
3. Notwendige Informationen, Einwilligungen und Genehmigungen
3.1 Beauftragung von Models
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Rechte/Rechtspositionen der Models zu berücksichtigen, die in den Fotografien abgelichtet werden und deren Einwilligung für eine Nutzung der Bildnisse erforderlich ist. Es liegt im Verantwortungsbereich des die Models buchenden Auftraggebers, dass jedes abgelichtete Model gegenüber bzw. zu Gunsten von Auftraggeber die unbeschränkt übertragbare Einwilligung in die Veröffentlichung und Verbreitung seines Bildnisses gem. § 22 KUG bzw. aller ansonsten in Frage kommenden rechtlichen Regelungen (z.B. DSGVO) erteilt hat. Bei der Beauftragung minderjähriger muss zusätzlich das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten eingeholt werden. Der Auftraggeber stellt im Verhältnis zu den von ihm beschäftigten Models sicher, dass die erteilte Zustimmung für die unbeschränkte gewerbliche Nutzung der Fotografien der Models nur bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden kann. Der Auftraggeber weist in diesen Fällen durch die Übersendung jeweils einer Kopie der vertraglichen Vereinbarung und der datenschutzrechtlichen Aufklärung mit einem im Rahmen der Photoprojekte beauftragten
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Model, das entsprechende Einverständnis dieser und, soweit nötig, der entsprechenden schriftliche Einwilligung des Sorgeberechtigten, nach.
4. Haftung von Foto&Liebe
Sofern die Auftraggeber Unternehmer sind, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise, die gegenüber Auftraggebern angegeben werden, die Unternehmer sind, verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Datenschutz
6.1 Falls nicht nur der oder die Auftraggeber sondern auch weitere Personen fotografiert werden sollen, wird Auftraggeber gegenüber diesen Personen die Betroffenenrechte gemäß der DSGVO bzw. dem BDSG oder anderer anwendbarer datenschutzrechtlichen Vorschriften erfüllen und insbesondere rechtzeitig vor der Anfertigung der Fotografien die Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erteilen. Der Auftraggeber wird die Betroffenen unter Hinweis auf die Datenschutzerklärung von Foto&Liebe darüber informieren, dass sie von Foto&Liebe fotografiert werden.
6.2 Falls Foto&Liebe gegenüber dem Auftraggeber Zusatzleistungen gemäß Ziffer I. 3.4erbringt, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei einer Auftragsverarbeitung durch Foto&Liebe die von Foto&Liebe vorgelegte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu unterzeichnen.
7. Nachlizenzierung
7.1 Sofern der Auftraggeber die durch Foto&Liebe gelieferten Fotografien in einer Weise nutzt, die über die durch Foto&Liebe eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, kann Foto&Liebe verlangen, dass der Auftraggeber für die nicht durch den ursprünglichen Vertrag erlaubte Nutzung eine zusätzliche Vergütung bezahlt („Nachlizenzierung“). Für diese Nachlizensierung erhält der Auftraggeber nachträglich die entsprechenden Nutzungsrechte zu den Bedingungen des ursprünglichen Vertrages eingeräumt.
7.2 Der Auftraggeber hat die zusätzliche Nutzung Foto&Liebe zwei Wochen vor Beginn der Nutzung in Textform mitzuteilen. Der Auftraggeber wird Foto&Liebe in Textform mitteilen, in welcher Weise der vereinbarte Nutzungsumfang durch den Auftraggeber überschritten werden soll.
7.3 Foto&Liebe stellt dem Auftraggeber eine Rechnung über die zusätzliche Lizenzgebühr.
7.4 Die Nachlizenzierung kommt zustande, wenn die zusätzliche Lizenzgebühr auf dem Konto von Foto&Liebe eingeht.
7.5 Für die Nachlizenzierung wird Foto&Liebe unter anderem folgende Vergütungssätze berechnen, die jeweils in einem prozentualen Anteil der mit dem Auftraggeber ursprünglich vereinbarten Lizenzgebühr ausgedrückt werden:
- Verzicht auf die Benennung gemäß Ziffer 2.2: 100%
- Nutzung in einem zusätzliches Land 25%
- Nutzung in der gesamten EU: 200%
- Zusätzliche Nutzungsart, z.B. Social Media: 100%
- Jedes weitere Jahr der Nutzungsdauer: 75%
- Weitergabe der Fotografien an Dritte zu deren eigener Nutzung 200%
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7.6 Falls eine Nutzung nach Ziffer 7.1 nicht oder nicht rechtzeitig vor Beginn der Nutzung der Fotografien anzeigt, hat Foto&Liebe das Recht, das doppelte der zusätzlichen Lizenzgebühr zu verlangen.

FotoundLiebe behält sich vor, die AGB anzupassen wenn es die gesetzliche Lage oder Änderungen der Leistungen erfordern.